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LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Hier können Verstöße gegen das LkSG gemeldet werden, z.B.
- Menschenrechtsverletzungen/-risiken
(Kinderarbeit; Zwangsarbeit und Sklaverei; Missachtung des Arbeitsschutzes und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren; Missachtung der Vereinigungsfreiheit; Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen; Ungleichbehandlung im Arbeitsverhältnis; Vorenthaltung eines angemessenen Lohns; Zerstörung natürlicher Ressourcen, rechtswidrige Verletzung von Landrechten; Beauftragung oder Einsatz privater oder öffentlicher Streitkräfte, die zu Beeinträchtigungen durch mangelnde Kontrolle/Aufsicht führen können; pflichtwidrige Handlungen oder Unterlassungen, die unmittelbar geeignet sind, eine geschützte Rechtsposition - d. h. andere Menschenrechte - zu beeinträchtigen d. h. andere Menschenrechte - in besonders schwerwiegender Weise beeinträchtigen können und deren Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller maßgeblichen Umstände offensichtlich ist; sonstige Menschenrechtsverletzungen nach dem LkSG)
- Umweltverletzungen/-risiken
(Verstoß gegen ein Verbot aus dem Minamata-Übereinkommen, das darauf abzielt, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in die Luft, das Wasser und den Boden, die durch menschliche Tätigkeiten verursacht werden, zu schützen; Verstoß gegen das Verbot der Herstellung und/oder Verwendung von Stoffen, die unter das Stockholmer Übereinkommen fallen (POPs), sowie gegen den nicht umweltverträglichen Umgang mit POP-haltigen Abfällen; Verstoß gegen das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens: sonstiger Umweltverstoß nach LkSG)

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